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Neues Jahr, neue Gesetze!

Der 1. Jänner – ein beliebter Stichtag, um Gesetzesnovellen in Kraft treten zu lassen. Doch was hat sich denn nun wie genau geändert – und betrifft es meinen Tätigkeitsbereich überhaupt?

Es ist eine der größten Herausforderungen für Juristinnen und Juristen, die Dynamik der Gesetzgebung zu überblicken und stets in Kenntnis der aktuellen Rechtslage zu bleiben. Nichts wäre fataler, als sich auf einen nicht mehr existenten Paragraphen zu stützen oder veraltete Begrifflichkeiten zu zitieren. Als Rechtsanwenderin oder -anwender ist es jedoch, wenn nicht unmöglich, so doch mit enormem Aufwand verbunden, alle Gesetzgebungsprozesse mitzuverfolgen und das genaue Datum des Inkrafttretens zu kennen.

Stressfrei ins neue Jahr mit der FlexLex Benachrichtigungsfunktion

Vor allem zu Jahresbeginn treten zahlreiche Änderungen in Kraft. Als FlexLex Userin und User starten Sie dennoch stressfrei in das neue Jahr. Sobald Sie nämlich Ihre persönliche Gesetzessammlung online erstellt haben, erhalten Sie automatisch eine Benachrichtigung, wenn sich eines Ihrer Gesetze geändert hat.

Das System überprüft täglich, ob bei einem der enthaltenen Kapitel eine Novelle in Kraft getreten ist. Im Hintergrund wird ein Fassungsvergleich zum Vortag durchgeführt, der bei einer Gesetzesänderung per E-Mail an Sie versandt wird.

Mit einem Klick gelangen Sie zur Web-Version der neuen, nun geltenden Fassung. Sie müssen sich nicht mühevoll durch das Gesetz scrollen, sondern sehen – farblich gekennzeichnet –, welche Paragraphen, Phrasen oder einzelnen Wörter novelliert wurden.

Wer also 2021 den sogenannten  „Upskirting“-Paragraph (120a StGB) noch nicht gelesen hat, sollte sich schnellstens auf den neuesten Stand bringen. Und für die Zukunft? Erstellen Sie Ihre Gesetzessammlung mit FlexLex und genießen Sie das Benachrichtigungsservice – keine Kosten, kein Aufwand und Sie sind immer im Bilde.

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