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Hochzeitsfahrt in der Zeitblase des Rechts
Oder wie erstelle ich einen Fassungsvergleich mit FlexLex?

Wer in der Rechtspraxis tätig ist, weiß: Geltendes Recht ist nicht bloß, was in aktuellen Gesetzbüchern steht. In vielen Rechtsverhältnissen wirken aufgehobene Bestimmungen fort und so manches Gesetz ist ein wahrer Fleckerlteppich aus Übergangsregelungen. Mit dem Fassungsvergleich bietet FlexLex ein praktisches Tool für die Navigation durch die Zeitblase des geltenden Rechts. Der Fassungsvergleich ermöglicht es, zwei unterschiedliche Fassungen einer Rechtsnorm einander gegenüberzustellen. Wie das im Detail funktioniert, erklären wir in diesem Beitrag.

Howto Fassungsvergleich
Der Fassungsvergleich steht Ihnen zur Verfügung, nachdem Sie eine neue Gesetzessammlung auf FlexLex angelegt haben. In der Übersicht „Meine Sammlungen“ klicken Sie bei der jeweiligen Sammlung auf „Erstellen“. In dem nun aufscheinenden Feld „Vergleichsgenerierung“ können Sie zwei Stichtage Ihrer Wahl eingeben. Da der ältere Rechtsbestand des RIS noch nicht zur Gänze in FlexLex integriert wurde, kann es bei länger zurückliegenden Stichtagen im Einzelfall leider zu Fehlermeldungen kommen.
Unter „Optionen“ können Sie unter anderem zwischen einer dynamischen Darstellung und einer Darstellung „immer in Gegenüberstellung“ wählen. Bei Ersterer werden Änderungen durch Einschübe (grün) und Streichungen (rot) kenntlich gemacht, während die gegenüberstellende Darstellung die beiden Fassungen in getrennten Spalten anzeigt. Weitere Details zum Fassungsvergleich finden Sie hier.

Ehe damals und heute
Das Ehegesetz (EheG) spiegelt auf besondere Weise den gesellschaftlichen Wandel wider und eignet sich daher besonders gut zur Illustration des Fassungsvergleichs. Begeben wir uns geistig zurück zum 29. Juli 1981, dem Hochzeitstag des englischen Kronprinzenpaares Charles und Diana. Schon ein Blick auf Dianas Puffärmel offenbart, dass wir uns in einer anderen Zeit befinden. Ein Fassungsvergleich des Ehegesetzes bestätigt diesen Eindruck eindrucksvoll.
In den Bereichen Unterhaltsrecht und Namensrecht unterscheidet sich das EheG zum Stichtag 29.07.1981 ganz erheblich von seinem heutigen Pendant. Im eingeschobenen § 68a definiert das aktuelle EheG eine Reihe von verschuldensunabhängigen Unterhaltsansprüchen. Hinzugekommen ist auch § 98, der dem Scheidungsgericht die Aufspaltung einer solidarischen Kreditverbindlichkeit der Ehegatten ermöglicht. Die §§ 63 bis 65 EheG aF sind in der neueren Fassung hingegen ganz verschwunden. Alle diese Änderungen lassen sich im FlexLex-Fassungsvergleich Wort für Wort nachvollziehen.

Abgesehen von seinen Reizen als rechtshistorisches Schürfinstrument, ist der Fassungsvergleich auch in der Rechtspraxis überaus hilfreich. Überzeugen Sie sich davon doch bei Ihrem nächsten Besuch auf FlexLex!
Text: Hans-Georg Eilenberger

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