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Ein Rolemodel moderner Verfassungsgerichtsbarkeit – 100 Jahre Verfassungsgerichtshof

Vieles ist in diesem Jahr anders gekommen als gedacht, pandemische Gefahren durch das Coronavirus und die Rechtmäßigkeit schwerwiegender Grundrechtseingriffe beschäftigen weltweit die Gesellschaft. Wie bereits in vielen kritischen Situationen bewiesen, ist auf einen altehrwürdigen Herren Verlass: Der Verfassungsgerichtshof – er begeht heuer sein 100-jähriges Jubiläum.

Als Hüter der Verfassung und der modernen, liberalen Demokratie ist es die zentrale Aufgabe des Verfassungsgerichtshof, Gesetze und Verordnungen auf ihre Verfassungskonformität zu prüfen.

Die Prüfung gehörig kundgemachter Gesetze und Verordnungen steht – wie es die Bundesverfassung in Art 89 Abs 1 formuliert – den ordentlichen Gerichten sowie der Verwaltungsgerichtsbarkeit nicht zu. Hegen die Gerichte Zweifel an der Rechtmäßigkeit einer Norm, da sie etwa einem Gesetz oder der Verfassung zu widersprechen scheint, wenden sie sich an die verfassungsgerichtliche Instanz. Denn die Kompetenz zur Aufhebung von Gesetzen und Verordnungen obliegt allein dem Verfassungsgerichtshof.

Diese spezialisierte Verfassungsgerichtsbarkeit wurde mit Inkrafftreten der Bundesverfassung am 10. November 1920 etabliert und stellte weltweit ein absolutes Novum dar (lediglich die tschechoslowakische Verfassung sah eine ähnliche Institution vor, die jedoch keine langwährende Wirksamkeit hatte). Nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und der Demokratisierung Europas galt das Modell des österreichischen Verfassungsgerichtshofs für viele Länder als Vorbild moderner Verfassungsgerichtsbarkeit.

In diesem Jahr feiert der Verfassungsgerichtshof sein 100-jähriges Bestehen und es lohnt sich, noch einmal die rechtlichen Grundlagen dieser für unser rechtsstaatliches System bedeutenden Institution in Erinnerung zu rufen. FlexLex hat für Sie eine Gesetzessammlung erstellt, in der die wichtigsten Normen zur Verfassungsgerichtsbarkeit und den Grundrechten enthalten sind – einfach registrieren, in Ihre FlexLex Bibliothek hinzufügen und nach Belieben erweitern.

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