← Zurück zur vorherigen Seite

Hilfe

Anlegen einer neuen Sammlung

Um Sammlungen ausdrucken zu können oder einen Fassungsvergleich durchzuführen, muss zuerst eine Sammlung bestehend aus den Bestimmungen, die verglichen oder ausgedruckt werden sollen, angelegt werden.

Anlegen ohne Vorlage

In eine Sammlung können alle Normen aufgenommen werden, die im Abschnitt Bundesrecht im Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) und einigen anderen Quellen verfügbar sind.

Zusammenstellen eigenes Buch

Anpassen einer Vorlage

Alternativ zum Zusammenstellen einer eigenen Sammlung kann auch eine der abrufbaren Vorlagen als Ausgangspunkt genommen und angepasst werden.

Anpassen einer Vorlage

Erzeugung der PDF-Files

Fassungsgenerierung

Soll die Sammlung zu einem bestimmten Zeitpunkt erzeugt werden, muss dieser als Stichtag angegeben werden. Je nach Umfang kann das Erzeugen mehrere Minuten dauern. Die generierte PDF-Datei enthält dann den Text aller Bestimmungen zu diesem Stichtag.

Erzeugen neues Buch

Fassungsvergleich

Für das Erzeugen des namensgebenden Fassungsvergleichs, einer Übersicht über die Änderungen der Sammlung zwischen zwei Zeitpunkten, müssen diese beiden Stichtage angegeben werden.

Erzeugen neuer Fassungsvergleich

Darstellung im Fassungsvergleich

Fassungsvergleich Normaldarstellung einer Bestimmung

Grundsätzlich werden die Änderungen in einer Bestimmung durch die Farbe gekennzeichnet: Grün hinterlegte Formulierungen wurden zwischen den Stichtagen neu eingefügt, während rot durchgestrichene Bestimmungen aus dem Gesetz entfernt wurden. Im oberen Bild werden die Änderungen von § 281 UGB zwischen 1.3.2015 und 1.11.2015 dargestellt.

Hat sich in einer Bestimmung so viel geändert, dass die Darstellung der Änderungen nicht möglich ist, wird die Rechtslage wie im unteren Bild zum alten und neuen Stichtag gegenübergestellt.

Fassungsvergleich Gegenüberstellung einer Bestimmung

Häufig gestellte Fragen

Können auch nur einzelne Gesetze ausgedruckt/verglichen werden?

Ja. Wenn Sie nur ein einzelnes Gesetz (z.B. ABGB) ausdrucken bzw. vergleichen wollen, erstellen Sie mit diesem Gesetz eine neue Sammlung und speichern Sie diese ab.

Woher kommen die Daten? Wie oft werden diese aktualisiert?

Alle Daten des österreichischen Rechts stammen direkt aus dem Rechtsinformationssystem des Bundes (RIS) (www.ris.bka.gv.at). Hierzu wird die Open Data-Schnittstelle des RIS verwendet. Dadurch sind alle Daten stets tagesaktuell.

Die Daten des EU-Sekundärrechts (Verordnungen, Richtlinien) werden ebenfalls auf Abruf direkt aus dem EUR-LEX (www.eur-lex.europa.eu) geladen. Hierzu werden die EUR-LEX Webservices verwendet. Das EUR-LEX wird ebenfalls täglich aktualisiert.

Für die Beschleunigung des Services werden Suchanfragen an die Normendatenbanken bis zu 24 Stunden zwischengespeichert. Dadurch kann es in Ausnahmefällen dazu kommen, dass vereinzelt Normen bis zu einem Tag veraltet sind.

Wieso werden alte Bestimmungen als neu angezeigt?

Bestimmungen, die zum alten Stichtag noch nicht im RIS eingepflegt waren, werden vom System (fälschlicherweise) als neu erkannt. Leider gibt es hier keine Möglichkeit, die Artikel mit der tatsächlichen alten Fassung zu vergleichen. Besonders von diesem Problem betroffen sind österreichische Landesgesetze, hier reicht das RIS teilweise nur bis zum 1.1.2014 zurück.

Kann im Vergleich zwischen der kombinierten Ansicht und der Gegenüberstellung der Bestimmungen gewählt werden?

Das ist derzeit leider nicht möglich. Wenn Sie die Möglichkeit gerne hätten, schicken Sie uns am besten eine E-Mail an . Besteht genug Bedarf, werden wir die Auswahl implementieren.

Können das EU-Recht und das österreichische Recht in einer Sammlung kombiniert werden?

Ja, das ist möglich. Eine Sammlung kann sich aus mehreren Kapiteln unterschiedlicher Rechtsordnungen zusammensetzen.

Wie kann das EU-Primärrecht in Sammlungen verwendet werden?

Sowohl der EUV als auch der AEUV können über das RIS-Bundesrecht bezogen werden. Auch etliche völkerrechtliche Übereinkommen (z.B. EMRK, Wiener Vertragsrechtskonvention) sind im RIS-Bundesrecht verfügbar.

Da im RIS keine Änderungen der Verträge erfasst werden, liefert der Fassungsvergleich bei EU-Primärrecht (fälschlicherweise) keine Ergebnisse. Der jeweils aktuelle Fassung für EUV und AEUV können auf der Website des Rates abgerufen werden, die im EUR-LEX verlinkt ist (www.eur-lex.europa.eu/collection/eu-law/treaties.html?locale=de).

Kann ich meine Gesetzessammlung mit anderen teilen?

Sie haben im Bereich "Meine Sammlungen" für jede Sammlung die Möglichkeit, einen "Teilen"-Link abzurufen, den Sie Ihren Kolleginnen und Kollegen übermitteln können. Jeder, der über den Link verfügt, kann sich Sammlungen und Vergleiche zu beliebigen Stichtagen generieren und eine eigene Sammlungen auf der Basis dieser Sammlung erstellen.

Ist es möglich, sich seine Sammlung drucken zu lassen?

Gerne, klicken Sie auf den "Buch"-Button, nachdem Sie eine Sammlung zu einem Stichtag erstellt haben. Der angezeigte Preis ist ein Circapreis und hängt von der Seitenzahl und Auflage ab.

Wie funktioniert die Benachrichtigungsfunktion bei Änderungen?

Wenn Sie bei einer Sammlung angeben, über Änderungen benachrichtigt werden zu wollen, wird vom System täglich überprüft, ob bei einem der enthaltenen Kapitel eine Novelle in Kraft getreten ist. Hierzu wird im Hintergrund automatisch täglich ein Fassungsvergleich zum Vortag durchgeführt, der bei Änderungen per E-Mail an Sie versandt wird.

EINSCHRÄNKUNGEN: Die Änderungsbenachrichtigung ist abhängig von der Datenqualität aus RIS und EUR-LEX. Während Änderungen im RIS-Bundesrecht meist zuverlässig erkannt werden, kann es sein, dass beim Landesrecht und EU-Recht Änderungen rückwirkend in die konsolidierte Fassung eingehen und deshalb nicht berücksichtigt werden. Im Zweifel führen Sie deshalb vor wichtigen Prüfungen zusätzlich einen manuellen Fassungsvergleich durch.

Sie haben einen Vorschlag für eine Sammlungs-Vorlage?

Wenn Sie Ihre Sammlung gerne allen Benutzerinnen und Benutzern als Vorlage zu Verfügung stellen wollen, schicken Sie uns am besten bitte den "Teilen"-Link Ihrer Sammlung per E-Mail and . Wir stellen dann die Verknüpfung zu den Vorlagen her.

Warum sind manche Gesetzestexte im RIS umfangreicher als in meiner FlexLex Sammlung?

Übergangsbestimmungen und Protokolle, wie diese bspw. den Verträgen der Europäischen Union angehängt sind, werden standardmäßig nicht in Ihre Sammlung aufgenommen. Es kann daher vorkommen, dass sich der Gesetzestext der FlexLex Sammlung von dem im RIS oder EUR-Lex unterscheidet. Aufgrund des Feedbacks unserer Nutzerinnen und Nutzern haben wir uns dazu entschlossen, diese Bestimmungen auszusparen, um die Sammlung möglichst schlank und benutzerfreundlich zu gestalten. Wenn Sie jedoch bestimmte Normen des Übergangsrechts Ihrer Sammlung hinzufügen möchten, kontaktieren Sie uns gerne per E-Mail an .


Kontakt

Noch Probleme bei der Bedienung? Unklarheiten? Verbesserungsvorschläge? Wir freuen uns über jedes Feedback an und helfen gerne weiter.

← Zurück zur vorherigen Seite